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Auswandern... nach Neuseeland

Neuseeland – ein Land, das am anderen Ende der Welt liegt. Für viele ist gerade diese große Entfernung Anreiz genug, auszuwandern und sich in neuer Umgebung eine neue Zukunft aufzubauen. „Kennst du das Land, wo die Zitronen blühn, im dunklen Laub die Gold-Orangen glühn“: Mit diesen Worten hat schon Goethe das Fernweh vieler Menschen ausgedrückt. Während damals viele nach Italien flohen, ging es im 19. Jahrhundert eher nach Nordamerika. Oder aber auch nach Neuseeland, wohin heute noch mehrere Tausend Menschen einwandern.

Welche sind die Gründe für eine Auswanderung nach Neuseeland? Viele wollen der täglichen Hektik und Enge ihres Heimatlandes entfliehen und die beeindruckende Natur, Einsamkeit und die Vielfalt genießen. Neben vielen privaten und beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten bietet das Land der Kiwis ein stabiles Wirtschafts- und Gesundheitssystem, ein gemäßigtes Klima mit durchschnittlich 2.200 Sonnenstunden pro Jahr sowie eine europäisch-pazifisch angehauchte Lebensart.

Einfach ist es jedoch nicht, heimischem Boden den Rücken zu kehren und nach Neuseeland einzuwandern. Seit Oktober 2001 hat die neuseeländische Regierung neue Gesetze erlassen, in denen vor allem junge Leute mit (Berufs-)fähigkeiten und finanziellen Mitteln gefragt sind. Zwar ist die Zahl der Einwanderer pro Jahr erhöht, aber gleichermaßen die Zulassungsvoraussetzungen der potentiellen „residents“ erschwert worden.

Generell unterscheidet das Neusseländische Einwanderungssystem vier verschiedene Klassen:

In der „General Skills Category“ verfolgt die neuseeländische Regierung das Ziel, „human capital“ zu erhöhen sowie internationale Verbindungen zu festigen. Diese Kategorie basiert auf einem Punktesystem, das sich nach Faktoren wie Arbeitserfahrung, Ausbildung, Alter etc. richtet. Zusätzlich sind für einen erfolgreichen Einwanderungsantrag auch der Gesundheitszustand, Englischkenntnisse sowie charakterliche Merkmale (u.a. polizeiliches Führungszeugnis) von Bedeutung. Die Mindestvoraussetzungen sind eine dreijährige Berufsausbildung/ Studium, die neuseeländischem Standard (Anerkennung durch „NZ Qualifications Authority“) entspricht, sowie eine zweijährige Berufserfahrung. Wenn ein Angebot von einem neuseeländischen Arbeitgeber vorliegt, bringt dies einige (Plus-)Punkte. Hat man schon einmal im Kiwi-Land gelebt, studiert oder gearbeitet oder hat man Familienangehörige vor Ort, ist dies ebenfalls ein Vorteil. Die jeweilige Mindestzahl an Punkten wird vom „Minister of Immigration“ festgesetzt und ist ständigen Änderungen unterworfen. Seit Februar 2003 liegt sie bei 29 Punkten (aktuelle Informationen gibt es bei www.immigration.govt.nz)

Eine Sonderregelung gilt für alle, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen und eine Punktzahl von mindestens fünf Punkten unterhalb der gültigen „Passmark“ erreichen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ein Work-Permit/ Visa (residence + sechs Monate zur Jobsuche) beantragen, mit dem dann ein geeigneter Job in Neuseeland gesucht werden kann. Findet der Bewerber einen Job, so bringt dies acht Punkte für das Einwanderungsverfahren.

In der „Business Categories“ werden hauptsächlich Investoren und Selbständige angesprochen. Investoren müssen für einen erfolgreichen Einwanderungsantrag ebenfalls eine bestimmte Punktezahl erreichen, die sich nach dem Alter, Geschäftserfahrung und finanzielle Mittel richtet. In dieser Kategorie ist es auch möglich, ein „long term business Visa/ Permit“ zu beantragen, das eine Arbeitserlaubnis sowie eine Aufenthaltsgenehmigung bis zu drei Jahren beinhaltet. Hat man ein erfolgreiches Unternehmen in Neuseeland aufgebaut, ist es möglich, sich für eine unbefristete Genehmigung zu bewerben.

Ein Antrag in der „Family Category“ könnte erfolgreich sein, wenn ein Familienmitglied bereits in Neuseeland lebt oder eine Ehe oder eheähnliche Verbindung mit einem neuseeländischen Staatsbürger eingegangen wird.

Die „Family Quota Category“ spricht alle Einwanderungswilligen an, die von einer neuseeländischen Familie gesponsert werden und nicht für eine der „residence categories“ in Frage kommen.

Die Kosten für einen Einwanderungsantrag in der „General Skills“ und „Business Category“ liegen bei ca. NZ$ 125,- pro Person (bis zu ca. NZ$ 940,- pro Bewerbung). In allen Kategorien müssen finanzielle Mittel nachgewiesen werden, mit denen der Antragsteller und seine Familienangehörigen die ersten 24 Monate in Neuseeland leben können.

Dass es möglich ist, einen erfolgreichen Einwanderungsantrag zu stellen, haben im Jahr 2001 über 500 deutschsprachige Antragsteller (Deutschland, Österreich, Schweiz) bewiesen. Bei einer Durchschnittszahl von drei Personen pro Antrag betrug die Gesamtzahl deutschsprachiger Einwanderer ca. 1.500.

Für junge Leute zwischen 18 und 30 Jahren gibt es seit Anfang 2000 die Möglichkeit, im Rahmen eines Working Holiday Scheme zwölf Monate in Neuseeland zu bleiben und drei Monate am Stück bei jeweils einem Arbeitgeber gegen Bezahlung zu arbeiten. Um das Visum ausgehändigt zu bekommen, muss der Antragsteller zur Gewährleistung seines Aufenthaltes finanzielle Mittel im Wert von NZ $ 4.200 nachweisen. Die Anzahl der Genehmigungen ist für Deutschland auf 1.000 festgesetzt. (Weitere Infos bei http://www.immigration.govt.nz/) Das Antragsformular "Working Holidy Scheme Application for a Work Visa" muss mit den entsprechenden Unterlagen an folgende Adresse geschickt werden:

Peter Brendle, Visa Officer
New Zealand Embassy
Friedrichstr. 60

10117 Berlin

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Nützliche Links:

www.immigration.govt.nz (New Zealand Immigration Service)


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